In der Tat ergibt sich sowohl aus den von den Beschwerdeführern vorgelegten Schreiben als auch aus den in den kantonalen Akten befindlichen Vollmachten, dass nicht der Gemeinderat (das Legislativorgan der Stadt Uster), sondern der Stadtrat (das Exekutivorgan) Rechtsanwältin Nadja Herz mit der Prozessvertretung beauftragt hat. Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass die von Rechtsanwältin Herz verfassten Stellungnahmen unwirksam wären: vielmehr vertritt diese den Stadtrat, der seinerseits zur Prozessführung für die Stadt Uster befugt ist. Zu korrigieren ist daher lediglich das Rubrum, wonach die Stadt Uster durch den Stadtrat (und nicht durch den Gemeinderat) vertreten wird.