, B.________ und fünf weitere Personen Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses wies die Beschwerde am 22. April 1999 ab. Die kantonale Baudirektion hatte zuvor am 20. Januar 1999 den Gestaltungsplan Loren genehmigt. C.- A.________ und B.________ erhoben am 26. Juni 1999 Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht mit dem Antrag, den Entscheid des Verwaltungsgerichts und den Gestaltungsplan Loren aufzuheben und das Gebiet Loren einer Landwirtschaftszone, allenfalls einer Reservezone, zuzuweisen.