Es werden keine Kosten erhoben. b) Fürsprecherin Birgit Biedermann, Bern, wird als unentgeltliche Rechtsvertreterin ernannt und für das bundesgerichtliche Verfahren aus der Bundesgerichtskasse mit einem Honorar von Fr. 1'000.-- entschädigt. 3.-Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer sowie dem Bundesamt für Polizei (Abteilung Internationales, Sektion Auslieferung) schriftlich mitgeteilt. ______________ Lausanne, 10. April 2000 Im Namen der I. öffentlichrechtlichen Abteilung des SCHWEIZERISCHEN BUNDESGERICHTS Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: