Während seiner Inhaftierung habe einer der Verdächtigen weitere 27 Kugeln mit insgesamt 280 g Kokain ausgeschieden. Der gleiche Mitangeschuldigte habe den Beschwerdeführer aufgrund einer Photokonfrontation ausdrücklich als Auftraggeber des Drogentransportes identifiziert. Das Tribunal Correctionnel de Bobigny habe den Beschwerdeführer am 9. Juni 1998 wegen Drogen- und Zolldelikten in Abwesenheit zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil liegt dem Ersuchen bei. In den Gesuchsbeilagen werden auch die anwendbaren Strafbestimmungen des französischen Rechts aufgelistet.