Das Ersuchen und dessen Beilagen erfüllen diese formellen Anforderungen. Im Begleitschreiben des Procureur de la République près le Tribunal de Grande Instance de Bobigny vom 16. Juli 1999 wird dargelegt, dass zwei mitangeschuldigte Landsleute des Beschwerdeführers am 27. Juli 1997 von den Zollbehörden des Flughafens Roissy/F festgenommen worden seien. Bei der Durchsuchung ihres Gepäckes seien 205 Kokainkugeln mit einem Gesamtgewicht von 2'217 g sichergestellt worden. Während seiner Inhaftierung habe einer der Verdächtigen weitere 27 Kugeln mit insgesamt 280 g Kokain ausgeschieden.