Er sei "in Abwesenheit, das heisst ohne Gewährung des rechtlichen Gehörs, und überdies ohne anwaltliche Verbeiständung zu der vorgesehenen Maximalstrafe von 10 Jahren Gefängnis für die ihm vorgeworfenen Delikte verurteilt" worden. 3.-a) Nach Massgabe des EAUe sind die Vertragsparteien grundsätzlich verpflichtet, einander Personen auszuliefern, die von den Justizbehörden des ersuchenden Staates wegen einer strafbaren Handlung verfolgt oder zur Vollstreckung einer Strafe oder einer sichernden Massnahme gesucht werden (Art. 1 EAUe).