Anlässlich seiner Befragung vom 1. September 1999 widersetzte er sich der Auslieferung an Frankreich. Mit Verfügung vom 18. Februar 2000 erliess das Bundesamt für Polizei (BAP) einen Auslieferungshaftbefehl gegen den Verfolgten. C.-Ebenfalls am 18. Februar 2000 bewilligte das BAP das Ersuchen um Auslieferung des Verfolgten an Frankreich. Dagegen gelangte X.________ mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 20. März 2000 an das Bundesgericht. Er stellt folgendes Rechtsbegehren: "1. Der Entscheid des Bundesamtes für Polizei, Sektion Auslieferung, vom 18. Februar 2000 sei aufzuheben. 2. Das Auslieferungsersuchen des Staates Frankreich sei abzulehnen".