_, z.Zt. im vorzeitigen Strafvollzug bzw. in Auslieferungshaft, Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecherin Birgit Biedermann, Länggass-Strasse 7, Postfach 7161, Bern, gegen Bundesamt für Polizei, Abteilung Internationales, Sektion Auslieferung, betreffend Auslieferung an Frankreich - B 96753, hat sich ergeben: A.-Das Tribunal Correctionnel de Bobigny/F (13e Chambre) verurteilte X.________ am 9. Juni 1998 wegen Drogen- und Zolldelikten in Abwesenheit zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.