B. Mit einer Eingabe, die vom 9. Juli 2018 datiert und am 23. Juli 2018 eingegangen ist (Postaufgabe unbekannt), legen A.________ der Rekurskommission ein Schriftstück vor, mit dem sie im Wesentlichen dasselbe geltend machen wie in der E-Mail vom 13. Juli 2018 (Bst. A.b), nun aber in einem mit "A.________" handschriftlich unterzeichneten Dokument. Erwägungen: