Mit gewöhnlicher E-Mail vom 13. Juli 2018 wandte sich die "Familie A.________" an die Mitglieder der Rekurskommission und stellte verschiedene Begehren. Beantragt wurde die Aufhebung des Urteils 6B_1143/2017 der Strafabteilung des Bundesgerichts vom 1. Juni 2018, hilfsweise die Weiterleitung an die "legitimierten Instanzen" bzw. ein "legitimiertes Verfahren vor legitimierten Gremien" bzw. rechtsmittelfähige Bescheide, um "Aufsichtsbeschwerde einzureichen oder ein Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen durchführen zu können". Materiell beanstandeten A.________ einerseits die Anwendung der Rückzugsfiktion und andererseits die Auferlegung der Verfahrenskosten durch die Strafabteilung.