In diesem Sinne sind wohl die Ausführungen des Beschwerdeführers über Natur und Funktion der von ihm betriebenen Webseite Forum Bundesgericht zu verstehen: Dieses Forum, das nach eigenen Angaben zu einem nicht näher bezeichneten LegalTech- und CivicTech-Start up Forum Jurisprudence gehören soll, will "der zentrale Ort für eine hochwertige, kritische Auseinandersetzung einer breiten Öffentlichkeit mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts [...] werden", ähnlich wie Webseiten in Deutschland und den USA.