Daneben macht der Beschwerdeführer geltend, die B.________ hätte [für die Kosten seines Klinikaufenthaltes] Regress "auf die verursachenden Dritten" nehmen müssen, um sich vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Was er daraus ableiten will, bleibt offen. Aus der Beschwerde ergibt sich auch nicht, welchen konkreten Nutzen der Beschwerdeführer aus einer Einsichtnahme in die Akten des abgeschlossenen Verfahrens 1C_680/2017 ziehen könnte, um gegenüber der B.________ vorzugehen. Sollte es ihm darum gehen, die Stellungnahme der Klinik bzw. die Angaben des Vertrauensarztes der B.________ zur Eigen- und Fremdgefährdung des Beschwerdeführers bei seiner FFE-Einweisung (vgl. Schreiben der B.__