Er meint, "gekidnappt" worden zu sein, und bezeichnet die damalige Anordnung der FFE als rechtswidrig. In diesem Zusammenhang hat er offenbar den Mitarbeitern des Betreibungsamtes Fällanden und der Kantonspolizei Zürich im Verfahren 1C_680/2017 Straftaten vorgeworfen. Vorliegend tut er dies nun (auch) gegenüber der B.________. Dieser unterstellt er namentlich eine Urkundenfälschung, weil sie in ihrem Schreiben vom 3. Januar 2006 zu Unrecht eine Eigen- und Fremdgefährdung bei der FFE-Einweisung erwähnt habe. Ob er deswegen gegen die B.________ oder deren Angestellte vorgehen will, ist nicht ersichtlich. Daneben macht der Beschwerdeführer geltend, die B._____