Anscheinend hat die B.________ danach zuerst von der Klinik die Rückerstattung der Kosten für den stationären Aufenthalt verlangt (Schreiben vom 6. Dezember 2005), später aber gegenüber dem Beschwerdeführer die Zahlung der Kosten nach Einsicht in eine Stellungnahme ihres Vertrauensarztes als korrekt bezeichnet (Schreiben vom 3. Januar 2006). Was der Beschwerdeführer vor diesem Hintergrund gegenüber wem geltend machen will, ergibt sich aus der vorliegenden Beschwerde nicht. Er meint, "gekidnappt" worden zu sein, und bezeichnet die damalige Anordnung der FFE als rechtswidrig.