Gestützt auf die erhaltene telefonische Auskunft, dass das Bundesgericht wegen der Corona-Beschränkungen die Urteile der letzten 30 Tage nicht im Gerichtsgebäude in Lausanne zur Einsicht aufgelegt habe, fragte er nach der Länge dieser Einschränkung und ersuchte um elektronische oder postalische Zustellung (gegen Bezahlung) der als "Material/Urteilsdispositive" bezeichneten Dokumente. Das Generalsekretariat des Bundesgerichts antwortete ihm am 18. November 2020 ebenfalls per E-Mail, dass die Urteilsdispositive der letzten 30 Tage nach wie vor im Warteraum des Bundesgerichts in Lausanne eingesehen werden könnten, wobei Maskenpflicht und Aufforderung zur Wahrung des Abstands gälten.