Die Gesuchsteller begründen das Ausstandsgesuch einerseits mit der Mitwirkung der Mitglieder der Rekurskommission an früheren bundesgerichtlichen Verfahren, in welchen sie nicht nur Fehler begangen haben sollen, sondern geradezu willkürlich gegen die Beschwerdeführer entschieden hätten. Andererseits führen sie zur Begründung an, die betroffenen Richterinnen und Richter hätten sich über mehrere Instanzen hinweg verbunden, um den Beschwerdeführern zu schaden oder um ihre eigenen, vermeintlich rechtswidrigen Handlungen bzw. Versäumnisse und Mängel in der Verfahrensführung (wie namentlich Urkundenfälschungen, das Verschwinden oder Beseitigen von Aktenstücken) zu vertuschen.