C. X.________ ist am 2. Februar 2007 mit dem Antrag an die Rekurskommission des Bundesgerichts gelangt, die Verfügung des Generalsekretärs aufzuheben und ihm den "Zugang zu gewähren zu den Protokollen des Gesamtgerichts und der Verwaltungskommission betreffend Organisationsreglement sowie in der Frage der 'Kammerzuteilung' der Richter für die Amtsperiode 2007/08". Bei diesen Geschäften gehe es um administrative Aufgaben, welche in den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes fielen; es sei zu Unrecht nicht im Einzelfall geprüft worden, ob der Einsichtnahme tatsächlich überwiegende Geheimhaltungsinteressen entgegenstünden.