Solange sich diese der Aufgabe annimmt, besteht für die Aufsichtsbehörde grundsätzlich kein Anlass, tätig zu werden. 3.2 Die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts hat in ihrer Stellungnahme vom 23. Dezember 2008 ausgeführt, sie werde die Kompetenz für die Anpassung der Zuteilungskriterien im automatisierten Zuteilungsschlüssel nach Anhörung der Beteiligten entscheiden und das Bundesgericht darüber in Kenntnis setzen. Weiter hat das Richterplenum an der Sitzung vom 30. Oktober 2008 die Ziele für das Jahr 2009 beschlossen.