Bis zum Entscheid der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts bleibt der Zuteilungsquotient des Anzeigers unverändert. Unabhängig davon erklärte sich der Anzeiger bereit, per sofort 25 Fälle aus den Jahren 2005 und 2006 zu übernehmen sowie per 1. Oktober 2009 einen Gerichtsschreiber abzutreten, soweit sich Letzteres aufdränge. Mit dieser Vereinbarung ist der Anlassfall für die Aufsichtsanzeige geregelt. Nach dem Wortlaut der Vereinbarung haben sich die Parteien zwar nur in der Frage der Kompetenzregelung dem Entscheid der Verwaltungskommission unterworfen.