In der strittigen Frage, ob das Abteilungspräsidium die Kompetenz habe, den Zuteilungsquotienten gegen den Willen eines Richters oder einer Richterin im automatisierten Zuteilungsschlüssel auf über hundert Prozent zu erhöhen, haben sie sich dem noch zu fällenden Entscheid der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts unterworfen und erklärt, diesen zu akzeptieren. Bis zum Entscheid der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts bleibt der Zuteilungsquotient des Anzeigers unverändert.