Die Präsidentin der Abteilung IV und der Präsident der Abteilung V seien anzuweisen, dem Bundesgericht bis Ende 2008 ein Konzept vorzulegen, welches bis Ende 2009 die Erledigung aller Beschwerden mit Eingang vor dem 31. Dezember 2007 gewährleisten soll. Das Bundesverwaltungsgericht nahm am 23. Dezember 2008 Stellung und reichte die am 27. November 2008 vor der internen Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts zwischen dem Anzeiger und der Präsidentin der Abteilung IV sowie dem Präsidenten der Kammer 2 der Abteilung IV geschlossene Vereinbarung ein. Es beantragt, der Aufsichtsanzeige keine weitere Folge zu geben.