Erwägungen: 1. Richter X.________, Mitglied der Abteilung IV, Kammer 1, des Bundesverwaltungsgerichts reichte beim Bundesgericht am 4. November 2008 ein Gesuch um aufsichtsrechtliche Massnahmen beim Bundesverwaltungsgericht ein. Er ersuchte, der Abteilung IV zu untersagen, ihm im Vergleich zu anderen Richterinnen und Richtern mit einem vollen Pensum zahlenmässig mehr Fälle zuzuteilen. Die Präsidentin der Abteilung IV und der Präsident der Abteilung V seien anzuweisen, dem Bundesgericht bis Ende 2008 ein Konzept vorzulegen, welches bis Ende 2009 die Erledigung aller Beschwerden mit Eingang vor dem 31. Dezember 2007 gewährleisten soll.