Es fällt auf, dass das gerügte Beschwerdeverfahren vor der ARK zunächst zügig, nämlich in nur knapp mehr als zwei Monaten behandelt worden war. Auch das zwei Monate später anhängig gemachte Revisionsverfahren wurde innert lediglich zwei Monaten entschieden. Anschliessend verstrich allerdings zunächst ein Monat bis die ARK die Vorinstanz zur Vernehmlassung einlud. Eine Woche nach deren Eingang lud die ARK auch die Anzeigerin zur Stellungnahme ein, welche am 2. Mai 2005 einging. Seither unternahm die angezeigte Instanz - mit Ausnahme der Anzeige der Verfahrensübernahme durch das Bundesverwaltungsgericht - nichts mehr.