3. 3.1 Für die Frage, ob die Dauer des Verfahrens einem ordentlichen Geschäftsablauf entspricht, sind sinngemäss die zur Rechtsverzögerungsbeschwerde entwickelten Kriterien heranzuziehen (Entscheide des Bundesgerichts vom 16. Oktober 2007 12T_2/2007 E. 3 sowie vom 29. Mai 2007 12T_1/2007 E. 3). 3.2 Als Minimalanforderung an ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet Art. 29 Abs. 1 BV den Erlass eines Entscheides innerhalb einer angemessenen Frist.