Das Bundesverwaltungsgericht verweist in seiner Stellungnahme zunächst auf das Schreiben der Instruktionsrichterin vom 21. August 2007. Darin war der Anzeigerin mitgeteilt worden, dass ihr Beschwerdeverfahren im Rahmen der gesetzten Prioritäten behandelt werde und dass über den Urteilszeitpunkt keine Angaben gemacht werden könnten. Sodann weist es in der Stellungnahme darauf hin, dass in der Abteilung V des Bundesverwaltungsgerichts derzeit noch rund 360 Verfahren hängig seien, welche vor dem Jahr 2004 bei der ARK eingereicht worden seien. Diesen Verfahren sei gegenüber den rund 270 im Jahr 2004 eingegangenen, in der Abteilung V hängigen Verfahren grundsätzlich Priorität einzuräumen.