die Stellungnahme ging bei der ARK am 2. Mai 2005 ein. Am 1. Januar 2007 ging das Verfahren an das Bundesverwaltungsgericht über, was den Parteien mit zwei Schreiben vom November 2006 sowie vom 13. April 2007 mitgeteilt wurde. C. Mit Faxschreiben vom 1. März 2005 ersuchte die Anzeigerin die ARK, die Beschwerde vorrangig zu behandeln. Auf diese Eingabe erhielt sie soweit aus den Akten ersichtlich keine Antwort. Am 5. Januar 2007 bat sie darum, das Verfahren beförderlich abzuschliessen und zu entscheiden. Mit Schreiben vom 21. Juli 2007 wiederholte sie dieses Anliegen und machte sinngemäss Rechtsverzögerung geltend.