Die ARK hiess das Revisionsgesuch am 5. Januar 2005 gut, hob das Urteil der ARK vom 2. September 2004 auf und ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Am 8. Februar 2005 lud sie das Bundesamt für Migration (BFM; ehemals BFF) zur Vernehmlassung ein; diese wurde am 23.3.2005 erstattet. Am 30. März 2005 setzte die ARK der Anzeigerin sodann eine Frist zur Stellungnahme zur Vernehmlassung des BFM an. Die Anzeigerin nahm - nach einmaliger Fristerstreckung von 14 Tagen - am 29. April 2005 Stellung; die Stellungnahme ging bei der ARK am 2. Mai 2005 ein.