2006. Sachverhalt: A. Die Anzeigerin reichte am 29. Januar 2003 ein Asylgesuch in der Schweiz ein. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) lehnte dieses am 24. Mai 2004 ab. Gegen den ablehnenden Entscheid erhob die Anzeigerin am 24. Juni 2004 bei der Asylrekurskommission (ARK) Beschwerde, wo sie am 28. Juni 2004 einging. Die Beschwerde wurde am 2. September 2004 abgewiesen. B. Am 4. November 2004 reichte die Anzeigerin bei der ARK gestützt auf ein neues Gutachten ein Revisionsgesuch ein; dieses ging am 5. November 2004 bei der ARK ein. Die ARK hiess das Revisionsgesuch am 5. Januar 2005 gut, hob das Urteil der ARK vom 2. September 2004 auf und ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an.