, hat er doch mehrfach schriftlich und telefonisch die lange Verfahrensdauer gerügt. 4.5 Nebst der insgesamt langen Dauer des Asylverfahrens und des zweiten Beschwerdeverfahrens, das am 17. Mai 2004 anhängig gemacht worden ist, fallen die 19 Monate Untätigkeit der ARK zwischen dem 5. August 2004 und dem 8. März 2006 sowie die materielle Nichtweiterführung des Verfahrens durch die ARK und das Bundesverwaltungsgericht seit dem 22. Mai 2006, also während nochmals 16 Monaten, besonders ins Gewicht. Dem Anzeiger wurde auf dessen Interventionen hin lediglich mitgeteilt, dass sein Verfahren nicht prioritär sei, wobei auf die Besonderheiten des Einzelfalles nur teilweise eingegangen wurde.