Diese instruierte das Verfahren zunächst wiederum zügig: bis zum 5. August 2004 entschied sie über die unentgeltliche Rechtspflege und führte mit Vernehmlassung und Replik einen Schriftenwechsel durch. Anschliessend blieb sie längere Zeit untätig. Der Anzeiger meldete sich nach gut einem Jahr (13 Monate) am 7. September 2005 mit zusätzlichen Beweismitteln. Nach weiteren sechs Monaten reichte er am 7. März 2006 weitere Beweismittel ein und ersuchte um beförderliche Behandlung. Zwischen dem 8. März 2006 und dem 22. Mai 2006 führte die ARK einen Schriftenwechsel zu den neuen Beweismitteln durch. Anschliessend geschah wieder nichts mehr.