4.1 Es fällt auf, dass das Verfahren anfänglich zügig geführt worden ist. Das BFF wies das Asylgesuch im Jahre 2001 innert sechs Monaten ab. Die ARK benötigte für das erste Rekursverfahren vom August 2001 bis Februar 2002 auch nur fünfeinhalb Monate. Nach dem entsprechenden Entscheid der ARK vom 14. Februar 2002 dauerte es bereits 26 Monate, bis das BFF am 14. April 2004 das Asylgesuch ein zweites Mal abwies. Am 17. Mai 2004 gelangte der Anzeiger erneut an die ARK. Diese instruierte das Verfahren zunächst wiederum zügig: bis zum 5. August 2004 entschied sie über die unentgeltliche Rechtspflege und führte mit Vernehmlassung und Replik einen Schriftenwechsel durch.