4. Von der Einreichung des Asylgesuchs am 17. Januar 2001 bis zur Erhebung der Aufsichtsanzeige am 20. Juli 2007 vergingen sechseinhalb Jahre (78 Monate). Das sind 15 Monate mehr als im Fall 12T_1/2007, in welchem das Bundesgericht eine Verfahrensverzögerung angenommen hat. Seit der Aufhebung des ersten Asylentscheids des BFF durch die ARK am 14. Februar 2002 dauert das Verfahren nun rund fünfeinhalb Jahre (67 Monate). Das vom Anzeiger gerügte zweite, am 17. Mai 2004 anhängig gemachte Verfahren vor der ARK - bzw. seit dem 1. Januar 2007 vor dem Bundesverwaltungsgericht - dauert mittlerweile ebenfalls schon 3 Jahre und 5 Monate oder 41 Monate, also zwei Monate mehr als im Fall 12T_1/2007.