psychische Probleme würden in einer grossen und zunehmenden Anzahl von Verfahren geltend gemacht und mit ärztlichen Berichten dokumentiert. Sodann verweist das Bundesverwaltungsgericht auf den Umstand, dass in der fraglichen Abteilung IV derzeit noch rund 450 Verfahren hängig seien, die vor dem Jahre 2004 bei der ARK eingereicht worden seien. Diesen Verfahren sei gegenüber den rund 290 im Jahre 2004 eingegangen, in der Abteilung IV hängigen Verfahren grundsätzlich Priorität einzuräumen. Das am 18. Mai 2004 eingegangene Beschwerdeverfahren D-3350/2006 dürfte im günstigsten Fall im ersten Halbjahr 2008 abgeschlossen werden.