2. 2.1 Der Anzeiger beanstandet die lange Verfahrensdauer und macht Rechtsverzögerung geltend. Das Bundesverwaltungsgericht begründe die lange Verfahrensdauer von mehr als drei Jahren nicht mit besonderen Verfahrensschwierigkeiten und habe keine Prioritätenordnung mitgeteilt. Sinngemäss führt er zudem aus, als Musiker auf einen raschen Entscheid angewiesen zu sein, da er als Asylsuchender in seiner beruflichen, international ausgerichteten Tätigkeit aufs Intensivste eingeschränkt sei. 2.2 Das Bundesverwaltungsgericht verweist auf die Stellungnahme des Instruktionsrichters vom 11. Juli 2007.