Diese Replik wurde am 22. Mai 2006 erstattet. Am 1. Januar 2007 ging das Verfahren an das Bundesverwaltungsgericht über. Am 25. Januar 2007 ergänzte X._______ seine Beweismittel erneut und machte Rechtsverzögerung geltend. Diesen Vorwurf erneuerte er am 27. April 2007 und 5. Juli 2007. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte eine prioritäre Behandlung der Beschwerde am 4. Mai 2007 und 11. Juli 2007 ab.