A. X._______ reichte am 17. Januar 2001 ein Asylgesuch ein. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) lehnte dieses am 23. Juli 2001 ab. Die Asylrekurskommission (ARK) hiess eine erste Beschwerde von X._______ am 14. Februar 2002 gut, hob die Verfügung des BFF auf und wies das Verfahren zu neuem Entscheid ans BFF zurück. Dieses lehnte das Asylgesuch am 14. April 2004 erneut ab.