Das Bundesstrafgericht hat sich mit Eingabe vom 5. März 2008 vernehmen lassen und gleichzeitig, bzw. mit Eingabe vom 13. März 2008, die Akten eingereicht. Mit Eingabe vom 6. März 2008 reichte der Anzeiger zudem beim Bundesgericht eine Kopie seiner Eingabe an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 6. Februar 2008 ein, unter Hinweis darauf, dass darin die von ihm vorgebrachten Beanstandungen noch weiter im Einzelnen dargestellt seien. Erwägungen: