B. Mit Eingabe vom 7. bzw. 8. Februar 2008 reichte der Anzeiger beim Bundesgericht Aufsichtsanzeige gegen das Bundesstrafgericht ein. Er macht geltend, das Bundesstrafgericht habe ihn in den erwähnten Verfahren schikaniert und ersucht um Eingreifen des Bundesgerichts als Aufsichtsinstanz über das Bundesstrafgericht. Das Bundesstrafgericht hat sich mit Eingabe vom 5. März 2008 vernehmen lassen und gleichzeitig, bzw. mit Eingabe vom 13. März 2008, die Akten eingereicht.