Darauf stellte A.________ beim Regionalgericht am 23. Juli 2025 seinerseits ein Gesuch um Akteneinsicht im erwähnten Verfahren Nr. zzz. Mit Schreiben vom 4. August 2025 setzte das Obergericht des Kantons Graubünden, dem dieses Gesuch weitergeleitet worden war, A.________ eine Frist um klarzustellen, ob er eine Beurteilung seines Akteneinsichtsgesuchs durch das Obergericht beabsichtige; andernfalls werde das Gesuch dem Regionalgericht zurückgeschickt.