B. B.a. Mit Schreiben vom 17. Juli 2025 ersuchte C.________ das Regionalgericht im Arrestverfahren Nr. xxx um Akteneinsicht. Dem Gesuch lag ein Auszug des Entscheids des Regionalgerichts Maloja vom 28. März 2025 in Sachen B.________ gegen C.________ betreffend vorsorgliche Massnahmen bei (Prozess-Nr. zzz). Demnach trat das Regionalgericht auf das Gesuch vom 9. Januar 2024 nicht ein und hob die persönlichen und grundbuchlichen Massnahmen auf, die es mit Entscheid vom 10. Januar 2024 vorläufig getroffen hatte. B.b. Darauf stellte A.________ beim Regionalgericht am 23. Juli 2025 seinerseits ein Gesuch um Akteneinsicht im erwähnten Verfahren Nr. zzz.