3. Das Bundesstrafverfahren 2/78 wurde gegen A.________, B.________, C.________, D.________, E.________ sowie F.________ geführt und mit Urteil des Bundesstrafgerichts vom 22. Mai 1979 abgeschlossen. Die Anklage wurde durch die Schweizerische Bundesanwaltschaft vertreten. Als Geschädigte beteiligten sich am Verfahren und machten Zivilansprüche geltend: G.________, H.________, I.________, J.________, K.________ und L.________. Der Gesuchsteller war an diesem Strafverfahren auf keiner Seite beteiligt.