C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt C.________ das vorinstanzlich gestellte Rechtsbegehren erneuern und zusätzlich beantragen, die Sammelstiftung sei zu verpflichten, auf den geschuldeten Beträgen einen Verzugszins von 5 % zu bezahlen. Während die Sammelstiftung auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliesst und die Zusprechung einer Parteientschädigung zu Lasten des Versicherten beansprucht, verzichtet das Bundesamt für Sozialversicherungen auf eine Vernehmlassung. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: