Im Januar 2000 hatte er sich unter Hinweis auf einen seit September 1999 bestehenden Tinnitus bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug angemeldet. Mit Verfügungen vom 1. Juni 2001 sprach die IV-Stelle des Kantons Basel-Land C.________ vom 1. Mai bis 31. Oktober 2000 bei einem Invaliditätsgrad von 50 % eine halbe und ab 1. November 2000 bei einem Invaliditätsgrad von 100 % eine ganze Rente der Invalidenversicherung zu. Am 29. Mai 2001 stellte C.________