1. In Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird der Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 19. Oktober 2004 aufgehoben und die Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life verpflichtet, an die neue Vorsorgeeinrichtung der Firma F.________ AG den Betrag von Fr. 113'463.20 zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Oktober 2002 zu bezahlen. 2. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 5'000.- werden der Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life auferlegt.