_ abgestellt (Formularbericht vom 20. September 2000), welche - als retrospektive Einschätzung - die aus der zu beurteilenden Zeit selber stammenden Dokumente mit abweichendem Aussagegehalt nicht zu entkräften vermag. Abgesehen davon ist der für die Invalidenversicherung massgebende Beginn der invalidisierenden Arbeitsunfähigkeit, wie vom kantonalen Gericht zutreffend festgehalten, vorliegend für die Belange der beruflichen Vorsorge nicht verbindlich.