- dass als Kündigungsgrund ein "schlechter Bestellungseingang" (Kündigungsschreiben der Firma X.________ AG vom 25. September 1997) bzw. "Geschäftsverkleinerung infolge geringen Bestellungseinganges" (Arbeitgeberbescheinigung der Firma X.________ AG vom 27. November 1997) angegeben wurde; - dass in den monatlichen Selbstdeklarationen des Beschwerdeführers gegenüber der Arbeitslosenversicherung für die Zeit von Januar 1998 bis November 1999 das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit verneint wurde. Hingegen hat die Vorinstanz die nachträgliche Bestätigung des Dr. med. Z.___