E. 4.2 des in SZS 2003 S. 434 zusammengefassten Urteils B. vom 5. Februar 2003, B 13/01). 3. 3.1 Das kantonale Gericht stellte auf die echtzeitlichen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsatteste sowie auf die Akten betreffend das bis 30. November 1997 dauernde Arbeitsverhältnis mit der Firma X.________ AG und die anschliessende arbeitslosenversicherungsrechtliche Vermittlungsfähigkeit ab.