21.1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kollektiv-Lebensversicherung im Rahmen des BVG der Helvetia Leben und Ziff. 3.4.1 des Vorsorgereglementes der Sammelstiftung BVG der Elvia Leben) sowie über die Dauer der obligatorischen Versicherung ( Art. 10 BVG) zutreffend dargelegt.