C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt T.________ sein vorinstanzliches Rechtsbegehren erneuern. Die Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft beantragt Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Bundesamt für Sozialversicherung verzichtet auf Vernehmlassung. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: