Es werden damit für langjährige Mitarbeiter die finanziellen Folgen eines ihnen aufgezwungenen Wechsels des Arbeitsplatzes gemildert. Es liegt auf der Hand, dass diese soziale Sicherheit von besonderer Bedeutung ist für das Personal, das mit dem Uebergang zur obligationenrechtlichen Anstellung und zu wirtschaftlichen Kriterien der Betriebsführung dem Risiko eines unverschuldeten Verlustes des Arbeitsplatzes in erhöhtem Masse ausgesetzt wird. Man geht daher, obwohl darüber in den Gesetzesmaterialien klare Aussagen fehlen, mit der Annahme kaum fehl, dass die Besitzstandsgarantie der Sozialleistungen gerade diesen Sachverhalt abdecken soll." Diese Auslegung von Art.